Wir möchten Sie über die folgenden Gebühren und Aufschläge informieren, die in bestimmten Fällen anfallen können:
1. Kurzfristige Buchungsgebühr:
Für Buchungen, die weniger als 24 Stundenvor dem vereinbarten Reinigungstermin angefragt werden, erheben wir eine kurzfristige Buchungsgebühr von 3,50 €. Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Aufwand, der durch spontane Anfragen entsteht.
2. Nachtzuschlag:
Für Reinigungsdienstleistungen, die nach 20:00 Uhr erbracht werden, fällt ein Nachtzuschlag an. Dieser beträgt [z.B. 30%] des regulären Stundensatzes, um den erhöhten Aufwand während der Abendstunden zu berücksichtigen.
3. Mindestauftragszuschlag:
Bei Aufträgen, deren Gesamtbetrag unter 50 € liegt, wird ein Mindestauftragszuschlag von 10 € erhoben. Dies stellt sicher, dass wir auch bei kleineren Aufträgen wirtschaftlich arbeiten können.
4. Kosten für Reinigungsmittel:
Für die Verwendung von Reinigungsmitteln, die für die Durchführung der Reinigung notwendig sind, wird ein Aufschlag erhoben. Dieser Aufschlag wird auf der Rechnung als „Aufschlag für Reinigungsmittel" ausgewiesen.
5. Aufschlag für häufige Änderungen:
Sollten während des Auftrags häufige Änderungen an den vereinbarten Reinigungsleistungen vorgenommen werden, fällt ein Aufschlag von 5 € an, um den zusätzlichen Aufwand zu kompensieren.
6. Zuschlag für Feiertags- und Sonntagsreinigungen:
Für Reinigungsdienstleistungen, die an Feiertagen oder Sonntagen erbracht werden, wird ein fester Zuschlag von 20 € erhoben. Wenn die Reinigung sowohl an einem Feiertag als auch nach 20:00 Uhr erfolgt, gelten beide Zuschläge kumulativ.
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