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TP Reinigung Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Zusammenfassung


 

 

1. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen Duftzauber bredow tim  und dem Auftraggeber.

2. Exklusivität: Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers akzeptiert.

3. Zukunftige Gültigkeit: Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch ohne erneute Vereinbarung.

 

Art und Umfang der Leistungen

4. Verpflichtungen des Auftragnehmers: Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt sach- und fachgerecht.

5. Vereinbarung: Art, Umfang und Frequenz der Leistungen basieren auf dem schriftlichen Angebot oder Vertrag.

6. Durchführung: Reinigungsarbeiten finden an Werktagen (Mo-Fr) statt, außer an gesetzlichen Feiertagen.

7. Ersatzleistung: Keine Ersatzleistung bei Arbeiten an Feiertagen ohne spezielle Vereinbarung.

8. Einschränkungen: Minderung der monatlichen Pauschale entfällt bei Ausfall der Reinigung aus Feiertagsgründen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

9. Preisbestandteile: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Fälligkeit: Monatliche Pauschalen sind spätestens am letzten Tag des Monats fällig.

11. Rechnungsstellung: Zahlungen für einmalige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

12. Verzug: Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.

13. Mahngebühren: Im Verzugsfall fallen Mahngebühren von 2,50 € an.

14. Inkasso: Bei ausbleibender Zahlung kann der Auftragnehmer Inkassomaßnahmen einleiten.

15. Preisanpassungen: Bei steigenden Kosten kann eine Preisanpassung mit 6-wöchiger Ankündigung erfolgen.

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

16. Zugang: Der Auftraggeber muss ungehinderten Zugang zu den Reinigungsräumen gewähren.

17. Bereitstellung von Ressourcen: Bereitstellung von Strom, Wasser und Abstellraum für Geräte.

18. Schutz von Wertsachen: Wertsachen müssen vor Beginn der Reinigungsleistungen entfernt oder gekennzeichnet werden.

19. Sicherungsmaßnahmen: Nach Abschluss der Arbeiten schließt der Auftragnehmer Türen und Fenster ab.

 

Personal

20. Einsatz von Personal: Der Auftragnehmer stellt ausreichend qualifiziertes Personal bereit.

21. Geheimhaltung: Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen verpflichtet.

22. Fundgegenstände: Gefundene Gegenstände sind umgehend beim Auftraggeber abzugeben.

23. Abwerbebeschränkung: Der Auftraggeber darf während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abwerben oder beschäftigen.

24. Einstellungsverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Reinigungsarbeiten keine anderen Reinigungsfirmen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € fällig, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.

 

Abnahme und Gewährleistung

25. Abnahmefristen: Leistungen gelten als abgenommen, wenn keine Beanstandungen innerhalb von zwei Werktagen erfolgen.

26. Schriftpflicht: Beanstandungen müssen schriftlich und detailliert beschrieben werden.

27. Nacherfüllung: Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.

28. Fristsetzung: Der Auftraggeber muss eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

 

Vertragsstrafe

29. Vertragsstrafe: Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die nachstehenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) zu zahlen.

  - Verstöße, die eine Vertragsstrafe auslösen:

    - Nichteinhaltung von Fristen: Sollte der Auftraggeber festgelegte Fristen im Rahmen dieses Vertrags nicht einhalten, so wird die Vertragsstrafe fällig.

    - Abwerbung von Mitarbeitern: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder diese in irgendeiner Form zu beschäftigen.

    - Nichtzahlungen: Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und sich im Verzug befinden, ist ebenfalls die Vertragsstrafe fällig.

  - Zahlung der Vertragsstrafe: Die Vertragsstrafe wird innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftragnehmer fällig. Die Mitteilung muss den Grund für die Fälligkeit der Vertragsstrafe detailliert darlegen.

  - Rechtliche Konsequenzen: Im Falle eines Verzugs bei der Zahlung der Vertragsstrafe behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung einzutreiben.

  - Unberührt von weiteren Ansprüchen: Die Geltendmachung der Vertragsstrafe lässt das Recht des Auftragnehmers, weitergehende Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere auf Schadensersatz, unberührt.

 

Haftung

30. Haftungsumfang: Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

31. Begrenzte Haftung: Haftung ist auf vertraglich vorhersehbare Schäden beschränkt.

32. Schadensersatz: Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Haftung auf zwei Monatsvergütungen begrenzt.

33. Versicherungsschutz: Der Auftraggeber hat Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz vorzulegen.

34. Haftung für Drittfirmen: Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen und Qualität von Drittfirmen, die im Rahmen des Auftrags tätig werden.

 

Vertragslaufzeit und Kündigung

35. Vertragskündigung: Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

36. Fristlose Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Stornierung

37. Stornierungsfrist: Der Auftraggeber muss eine Stornierung zwei Tage im Voraus schriftlich bekanntgeben.

38. Stornogebühren: Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Rechnung erhoben.

 

Sonstige Bestimmungen

39. Geheimhaltung von Informationen: Schutz von vertraulichen Informationen und Geheimnissen.

40. Übertragbarkeit der Rechte: Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

41. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

42. Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

43. Änderungen der AGB: Vertragsinhalte und AGB können einvernehmlich zwischen den Parteien geändert werden.

44. Datenschutz: Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil dieser AGB.

 

 

2 AGBs

Wir möchten Sie über die folgenden Gebühren und Aufschläge informieren, die in bestimmten Fällen anfallen können:

1. Kurzfristige Buchungsgebühr:

Für Buchungen, die weniger als 24 Stundenvor dem vereinbarten Reinigungstermin angefragt werden, erheben wir eine kurzfristige Buchungsgebühr von 3,50 €. Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Aufwand, der durch spontane Anfragen entsteht.

2. Nachtzuschlag:

Für Reinigungsdienstleistungen, die nach 20:00 Uhr erbracht werden, fällt ein Nachtzuschlag an. Dieser beträgt [z.B. 30%] des regulären Stundensatzes, um den erhöhten Aufwand während der Abendstunden zu berücksichtigen.

3. Mindestauftragszuschlag:

Bei Aufträgen, deren Gesamtbetrag unter 50 € liegt, wird ein Mindestauftragszuschlag von 10 € erhoben. Dies stellt sicher, dass wir auch bei kleineren Aufträgen wirtschaftlich arbeiten können.

4. Kosten für Reinigungsmittel:

Für die Verwendung von Reinigungsmitteln, die für die Durchführung der Reinigung notwendig sind, wird ein Aufschlag erhoben. Dieser Aufschlag wird auf der Rechnung als „Aufschlag für Reinigungsmittel" ausgewiesen.

5. Aufschlag für häufige Änderungen:

Sollten während des Auftrags häufige Änderungen an den vereinbarten Reinigungsleistungen vorgenommen werden, fällt ein Aufschlag von 5 € an, um den zusätzlichen Aufwand zu kompensieren.

6. Zuschlag für Feiertags- und Sonntagsreinigungen:

Für Reinigungsdienstleistungen, die an Feiertagen oder Sonntagen erbracht werden, wird ein fester Zuschlag von 20 € erhoben. Wenn die Reinigung sowohl an einem Feiertag als auch nach 20:00 Uhr erfolgt, gelten beide Zuschläge kumulativ.

 

01.01.2026

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Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter  

support@tp-reinigung-berlin.de   

oder  Fax 030 49801107

oder Tel: 03050181083


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