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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen der Treppenhausreinigung, Büroreinigung, Fahrschulreinigung und Kita-Reinigung angeboten werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien sich über die Vertragsbedingungen einig sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind immer im Angebot enthalten. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen, ausschließlich per Überweisung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei ausbleibender Zahlung innerhalb von 14 Tagen wird eine Mahngebühr von 2,90 € erhoben. Nach drei Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro oder einen Anwalt übergeben.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss dem Dienstleister Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren, wie im Vertrag festgehalten.
5. Kündigungsbedingungen Dauerhafte Aufträge
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird von uns bestätigt. Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn die Zahlungen ausbleiben. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € fällig, die innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Dauerhafte Aufträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
6. Haftung
Schäden, die während der Reinigung entstehen, werden von unserer Versicherung übernommen.
7. Gebühren und Aufschläge
Wir möchten Sie über die folgenden Gebühren und Aufschläge informieren, die in bestimmten Fällen anfallen können:
1. Kurzfristige Buchungsgebühr:
Für Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Reinigungstermin angefragt werden, erheben wir eine kurzfristige Buchungsgebühr von 4,50 €. Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Aufwand, der durch spontane Anfragen entsteht.
2. Nachtzuschlag:
Für Reinigungsdienstleistungen, die nach 20:00 Uhr erbracht werden, fällt ein Nachtzuschlag an. Dieser beträgt 30% des regulären Stundensatzes, um den erhöhten Aufwand während der Abendstunden zu berücksichtigen.
3. Mindestauftragszuschlag:
Bei Aufträgen, deren Gesamtbetrag unter 50 € liegt, wird ein Mindestauftragszuschlag von 10 € erhoben. Dies stellt sicher, dass wir auch bei kleineren Aufträgen wirtschaftlich arbeiten können.
4. Kosten für Reinigungsmittel:
Für die Verwendung von Reinigungsmitteln, die für die Durchführung der Reinigung notwendig sind, wird ein Aufschlag erhoben. Dieser Aufschlag wird auf der Rechnung als „Aufschlag für Reinigungsmittel" ausgewiesen.
5. Aufschlag für häufige Änderungen:
Sollten während des Auftrags häufige Änderungen an den vereinbarten Reinigungsleistungen vorgenommen werden, fällt ein Aufschlag von 5 € an, um den zusätzlichen Aufwand zu kompensieren.
6. Zuschlag für Feiertags- und Sonntagsreinigungen:
Für Reinigungsdienstleistungen, die an Feiertagen oder Sonntagen erbracht werden, wird ein fester Zuschlag von 20 € erhoben. Wenn die Reinigung sowohl an einem Feiertag als auch nach 20:00 Uhr erfolgt, gelten beide Zuschläge kumulativ.
8. Wettbewerbsverbot
Im Zeitraum des Auftrags darf der Auftraggeber keine andere Reinigungsfirma beauftragen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 1.500 € fällig. Das Abwerben unserer Mitarbeiter ist für einen Zeitraum von drei Jahren untersagt und zieht eine Vertragsstrafe von 1.500 € nach sich.
9. Leistungsumfang
Die genauen Leistungen, die im Rahmen der Reinigung erbracht werden, sind im Angebot oder im Vertrag detailliert aufgeführt. Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik) sind beide Parteien von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange die Störung anhält.
12. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen zu kündigen.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Schlussbestimmungen
Diese AGB gelten ab dem Datum der Veröffentlichung und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen getroffen wurden.
02.06.2026 Berlin